Trübt sich die Hornhaut ein oder wird zerstört, drohen dauerhafte Sehbehinderungen bis zur Erblindung. In diesen Fällen kann nur eine Hornhauttransplantation helfen. Jeder kann in die Lage kommen, auf eine gespendete Hornhaut angewiesen zu sein. Eine Transplantation kann beispielsweise nach Infektionen der Hornhaut mit Narbenbildung und Eintrübung (z. B. durch Viren), durch Verwölbungen der Hornhaut (Keratokonus), durch Verletzungen oder altersbedingte Veränderungen erforderlich werden.
Diesen Patienten können wir helfen, wenn sich Menschen dazu bereit erklären, ihre Augenhornhaut nach dem Tod zu spenden. Etwa 95 Prozent aller Hornhaut-Transplantationen verlaufen erfolgreich. Bitte helfen Sie uns, anderen Menschen das Augenlicht zu erhalten. Ihre Entscheidung ist freiwillig. Ein vertrauensvolles Gespräch mit der Familie kann Ihnen Sicherheit bei dieser wichtigen Entscheidung geben. Denken Sie bitte daran, dass Sie damit schwer augenkranken Menschen wieder ein gutes Sehen schenken. Bei Fragen sprechen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt, unser Team der Gewebebank Sulzbach oder die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wussten Sie schon?
Bauen Sie dem Sehen eine Brücke – mit einer Gewebespende Ihrer Augenhornhaut. Augenhornhäute werden im Gegensatz zu Organen nicht sofort transplantiert, sondern zuvor in Gewebebanken wie der unseren fachkundig aufbereitet. Die Zustimmung zur Entnahme der Augenhornhaut ist freiwillig und an einen bestimmten Zweck gebunden. Über den Forschungszweck wird der Spender oder Angehörige informiert.

 

Voraussetzungen zur HornhautspendeVoraussetzungen zur Hornhautspende
Hornhauttransplantate stammen von Verstorbenen, die sich bereits zu Lebzeiten für eine Gewebespende ausgesprochen haben. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, dürfen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden, was im Transplantationsgesetz geregelt ist. Die Hornhautspende nach dem Tod ist eine freiwillige, humanitäre Entscheidung – ein Akt der Nächstenliebe. Jeder Einzelne sollte sich daher bereits zu Lebzeiten mit der Gewebespende beschäftigen und eine Entscheidung für sich treffen. Ein Organ- und Gewebespendeausweis hilft, im Vorfeld Klarheit zu schaffen.

Wer kann spenden?
Jeder Verstorbene ist ein möglicher Hornhautspender. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Auch Brillen- oder Kontaktlinsenträger, Menschen mit einer Augenerkrankung oder einer Augenoperation kommen als Spender in Frage. Selbst viele Krebserkrankungen sprechen nicht gegen eine Hornhautspende. Damit wir die Übertragung von Infektionen verhindern, werden Hornhäute von Verstorbenen mit bestimmten Erkrankungen, wie Hepatitis B und C oder AIDS, von der Transplantation ausgeschlossen.

Wie verläuft eine Entnahme?
Im Gegensatz zu Organen wie Herz oder Niere, bei denen wesentlich größere Eile geboten ist, können wir die Hornhaut bis zu 72 Stunden nach dem Tod entnehmen. Dabei entfernen wir in der Regel die Hornhaut mit dem Augengewebe. Wichtig für Sie: Die Entnahme ist äußerlich nicht erkennbar und kosmetisch unauffällig. Nach der Entnahme der Gewebespende wird die Hornhaut auf schnellstem und sicherstem Wege zur Knappschafts-Gewebebank Sulzbach transportiert und unter modernsten Reinraum-Bedingungen präpariert. Wir untersuchen und bereiten die Hornhautspenden auf und lagern sie bis zur Transplantation.

Ein Abschied in Würde
Der würdevolle Umgang mit den Verstorbenen steht bei uns an erster Stelle. Ein Abschiednehmen oder eine Aufbahrung ist jederzeit möglich. Für die Angehörigen entstehen durch die Gewebespende keine Verzögerungen im normalen Ablauf der Bestattung

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Besonders stolz sind wir auf die Schirmherrschaft des Landesgesundheitsministeriums über unsere Gewebebank.

 

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Unser hohes Maß an Qualität wurde uns als erster Klinik im Saarland offiziell zertifiziert. Das KTQ-Siegel steht für Patientenorientierung, geprüfte Qualität und Sicherheit.